Verpackungsmaschinen

Teil von Verpackungsmaschinen: Typen, Normen und Investitionskosten

Checkliste für die Auswahl von Verpackungsmaschinen

Checkliste Verpackungsmaschinen: Prüfpunkte zu Taktzeit, DIN EN 415, CE-Kennzeichnung, Platzbedarf, Verkettung und Servicevertrag für die Maschinenauswahl.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Leistungsbedarf aus der Schichtrechnung ableiten, nicht aus dem Prospektwert.
  • DIN EN 415 mit dem passenden Teil für Ihre Bauart in die Anfrage schreiben.
  • CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und deutsche Betriebsanleitung als Nachweis verlangen.
  • Platzbedarf, Medienanschlüsse und Verkettung im Linienlayout abgleichen.
  • Servicevertrag mit Reaktionszeit, Ersatzteilpreisen und Schulung schriftlich fixieren.

Leistungsbedarf rechnen, bevor Sie anfragen

Notieren Sie den Ausstoß pro Schicht, den die Linie schaffen muss. Rechnen Sie mit der geplanten Netto-Laufzeit, nicht mit dem Bestwert aus dem Datenblatt. Rechenbeispiel: 4.800 Packungen pro Schicht bei 7,5 Stunden Laufzeit ergeben 640 Packungen pro Stunde, also etwa 11 pro Minute. Planen Sie Zuschläge für Störungen, Reinigung und Rüstzeit ein.

Zählen Sie anschließend die Formate, die pro Woche wechseln. Jeder Wechsel kostet Zeit, wenn Werkzeuge geschraubt statt gesteckt werden. Fragen Sie die Rüstzeit für den häufigsten Formatwechsel ab, am besten mit Nachweis aus einer Referenzanlage.

Normen, CE-Kennzeichnung und Pflichten nach der Abnahme

Sicherheitsanforderungen an Verpackungsmaschinen regelt die Normenreihe DIN EN 415. Teil 1 fasst die allgemeinen Anforderungen zusammen, Teil 3 gilt für Form-, Füll- und Verschließmaschinen, Teil 6 für Palettenwickelmaschinen. Die Gremien des Normenausschusses Verpackungswesen (NAVp) besetzen Industrie, Handel und Prüfinstitute gemeinsam. Für die Risikobeurteilung zieht der Hersteller üblicherweise DIN EN ISO 12100 heran.

Für den Marktzugang braucht jede Maschine eine CE-Kennzeichnung. Der Anbieter liefert die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung in deutscher Sprache. Bis zum 20. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, danach die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Fragen Sie bei Lieferungen kurz vor diesem Datum, nach welchem Regelwerk der Hersteller bewertet hat.

Nach der Abnahme treffen Sie eigene Pflichten. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und wiederkehrende Prüfungen. Planen Sie diese Zeit ein, sonst steht die Maschine nach der Abnahme.

Platzbedarf, Medien und Verkettung

Fordern Sie einen Grundriss mit Aufstellmaßen, Wartungsflächen und Anschlusspunkten an. Prüfen Sie die lichte Höhe über der Maschine, denn Schaltschrank, Absaugung und Nachfüllbehälter brauchen Platz. Stromanschluss, Druckluft und Steuerungsschnittstelle gehören in die Ausschreibung.

Rechnen Sie die Verkettung mit. Zuführung, Etikettierung, Kontrollwaage und Palettierung müssen zur Taktzeit passen. Ein langsamer Etikettierer bremst die schnellste Verpackungsmaschine. Zeichnen Sie den Materialfluss vom Wareneingang bis zur Rampe und markieren Sie Engstellen. Klären Sie außerdem, ob die Maschine in die bestehende Steuerung passt oder eine neue braucht.

Prüfliste für den Anbietervergleich

Gehen Sie diese Punkte mit jedem Anbieter durch und haken Sie den Nachweis ab.

Prüfpunkt Nachweis Zielwert
Taktzeit Schichtrechnung des Betreibers errechneter Bedarf plus Reserve
Rüstzeit pro Formatwechsel Zeitnahme an der Referenzanlage unter 15 Minuten bei Werkzeugwechsel
Bauartnorm Angabe des Teils der DIN EN 415 passender Teil zur Bauart
CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung des Herstellers vollständig und unterschrieben
Betriebsanleitung deutschsprachige Ausgabe vor Abnahme übergeben
Rechtsrahmen Angabe nach Richtlinie oder Verordnung eindeutig zum Liefertermin
Aufstellmaß Grundriss mit Wartungsflächen lichte Höhe geprüft
Medienanschlüsse Anschlussplan für Strom und Druckluft Leistung und Maße beziffert
Verkettung Taktzeiten der Peripherie kein Element langsamer als die Maschine
Service Vertrag mit Reaktionszeit Reaktion binnen 24 Stunden
Ersatzteile Preisliste Verfügbarkeit über zehn Jahre
Schulung Einweisung der Bediener Unterweisung dokumentiert
Kosten Angebot über Kaufpreis und Folgekosten Vergleich über fünf Jahre

Service, Ersatzteile und Kosten

Der VDMA-Fachbereich Verpackungsmaschinen bündelt Branchendaten zu Maschinentypen und Investitionskosten. Vergleichen Sie dennoch nicht nur den Kaufpreis. Ersatzteilpreise, Reaktionszeit und Fernwartung bestimmen die Kosten über die Nutzungsdauer.

Lassen Sie eine Ersatzteilliste mit Preisen kommen und klären Sie die Verfügbarkeit für zehn Jahre. Regeln Sie Schulung und eine Vertretung für den Ausfall des Bedieners. Halten Sie fest, wer Ersatzteile einbaut und wie die Fernwartung abläuft. Ein Servicevertrag ohne feste Reaktionszeit ist im Störfall wenig wert.

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für Verpackungsmaschinen?

DIN EN 415 ist die zentrale Normenreihe. Teil 1 enthält allgemeine Sicherheitsanforderungen, weitere Teile gelten für einzelne Bauarten.

Reicht die CE-Kennzeichnung als Nachweis?

Nein. Fordern Sie zusätzlich die Konformitätserklärung, die Betriebsanleitung auf Deutsch und die Ersatzteilliste an.

Wer haftet bei fehlerhafter Verpackung?

Nach § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller für Schäden, die von einem fehlerhaften Produkt einschließlich Verpackung ausgehen.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Vergleichen Sie mindestens zwei Anbieter anhand derselben Prüfliste. Bei Sondermaschinen lohnt eine Besichtigung einer Referenzanlage beim Anwender.

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