Gefahrgutverpackung mit Zulassungsschein und IMDG-Code für Seeverkehr
Bild: Verpackungsrunde

Transportverpackung

Teil von Transportverpackung: Normen, Materialien und Prüfungen im Überblick

Wer prüft Gefahrgutverpackungen für den Seeverkehr?

Gefahrgutverpackungen im Seeverkehr: Wer prüft und lässt zu? BAM, BG Verkehr, IMDG Code, Sicherheitsdatenblatt und Zulassungsschein im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prüfung und Zulassung von Gefahrgutverpackungen liegen in Deutschland bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
  • Die BG Verkehr ist die zuständige Stelle für Gefahrgutbeauftragte, nicht für Verpackungszulassungen.
  • Verbindliches Regelwerk für verpackte Gefahrgüter auf See ist der IMDG Code der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.
  • Zur Verpackung gehört der Zulassungsschein, zum Stoff das Sicherheitsdatenblatt.
  • Die Gefahrstoffverordnung ergänzt die internationalen Vorgaben national.

Wer prüft, wer berät?

Wer eine Verpackung für Gefahrgut im Seeverkehr zulassen will, wendet sich an die BAM. Sie prüft Baumuster, erteilt Bauartzulassungen und stellt die Zulassungsscheine aus. Das betrifft Fässer, Kanister, Kisten, IBC und Großpackmittel, soweit der IMDG Code sie regelt.

Geprüft wird an Baumustern, nicht an jeder einzelnen Verpackung. Ein Teil der Prüfungen läuft in von der BAM anerkannten Prüfstellen, die Zulassung selbst erteilt die BAM. Zum Antrag gehören in der Regel Bauzeichnungen, Werkstoffangaben und Prüfmuster; nach einer Änderung an Bauart oder Werkstoff ist eine neue Zulassung nötig.

Die BG Verkehr verantwortet den Personenteil: die Anerkennung von Gefahrgutbeauftragten sowie Fragen zu Schulung und Bestellung. Ob ein Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss, klärt er mit der BG Verkehr.

National ergänzt die Gefahrstoffverordnung die internationalen Vorgaben. Sie regelt Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Umgang.

Was schreibt der IMDG Code vor?

Der International Maritime Dangerous Goods Code ist das Regelwerk der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation für verpackte Gefahrgüter auf See. Er folgt überwiegend den UN-Modellvorschriften und ergänzt seespezifische Anforderungen.

Für Verpackungen zählen zwei Teile. Teil 4 enthält die Verpackungsanweisungen mit den P-Codes und legt fest, welcher Verpackungstyp für einen Stoff zulässig ist. Teil 6 beschreibt Bau-, Prüf- und Zulassungsanforderungen.

Der Code wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Maßgeblich ist die geltende Fassung samt Übergangsfristen. Wer eine Verpackung auswählt, liest deshalb zuerst den P-Code in der aktuellen Ausgabe.

Zugelassene Verpackungen tragen einen UN-Verpackungscode, etwa 4G für einen Karton aus Wellpappe, ergänzt durch Leistungsangaben und die Verpackungszulassungsnummer.

In vier Schritten zur zugelassenen Verpackung

  1. Stoff oder Gemisch einstufen und die UN-Nummer bestimmen.
  2. Verpackungsanweisung und P-Code im geltenden IMDG Code nachschlagen.
  3. Zugelassene Bauart auswählen und den Zulassungsschein mit Verpackungszulassungsnummer beim Hersteller anfordern.
  4. Kennzeichnung, Gefahrzettel und Angaben im Beförderungspapier prüfen.

Diese Dokumente gehören zur Sendung

Dokument Aussteller Zweck
Sicherheitsdatenblatt Lieferant des Stoffes Einstufung, Stoffeigenschaften und sicherer Umgang
Zulassungsschein mit Verpackungszulassungsnummer BAM Nachweis der zugelassenen Bauart
Verpackungsanweisung mit P-Code IMDG Code, ausgewählt vom Versender zeigt, welche Verpackung zulässig ist
Kennzeichnung und Gefahrzettel Versender identifiziert UN-Nummer, Stoff und Gefahr
Schulungsnachweis Schulungsanbieter belegt die Pflichtschulung der Beteiligten

Das Sicherheitsdatenblatt beantwortet Fragen zum Stoff, der Zulassungsschein Fragen zur Verpackung. Keines der beiden Papiere ersetzt das andere. Einstufung und Kennzeichnung folgen dem global harmonisierten System, das das Umweltbundesamt unter Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erläutert.

Wer ist im Betrieb verantwortlich?

Für Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation ist der Versender verantwortlich. Er wählt die Verpackung aus und achtet darauf, dass Bauartzulassung, Kennzeichnung und Verpackungsanweisung zusammenpassen.

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht diese Aufgaben und berät den Betrieb. Verpackungshersteller liefern Zulassungsschein und Vorgaben für die Kennzeichnung der Bauart; die Verantwortung für die konkrete Sendung bleibt beim Versender.

Häufige Fragen

Wer prüft Gefahrgutverpackungen für den Seeverkehr?

Die BAM. Sie prüft Baumuster, erteilt Bauartzulassungen nach dem IMDG Code und stellt den Zulassungsschein aus.

Was steht im Zulassungsschein?

Er nennt Bauart, Werkstoff, Prüfergebnisse und die Verpackungszulassungsnummer. Über diese Nummer lässt sich die Zulassung bei der BAM zurückverfolgen.

Wann brauche ich ein Sicherheitsdatenblatt?

Der Lieferant stellt es spätestens zur ersten Lieferung bereit, sobald ein Stoff oder Gemisch als gefährlich eingestuft ist. Es beschreibt Gefahren, Grenzwerte und Schutzmaßnahmen und dient als Grundlage für die Verpackungsauswahl. Grundlagen zur Stoffbewertung bündelt die Themenseite zu Chemikalien des Umweltbundesamts.

Wofür ist die BG Verkehr zuständig?

Für die Anerkennung von Gefahrgutbeauftragten und für Fragen zu Schulung und Bestellung. Verpackungszulassungen erteilt sie nicht.

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